Meldeamtliche Familie mit max. 2 Erwachsenen und unbeschränkter Anzahl von minderjährigen Kindern. Wenn nur ein Elternteil Teil der meldeamtlichen Familie ist, kann der andere Elternteil auch bei verschiedenen
Wohnsitzen einer der zwei zulässigen Erwachsenen der Familienkarte sein.
Die Eltern, die aus dem Familienbogen hervorgehen, können auch durch erwachsene Kinder und/oder Großeltern „ersetzt“ werden.

Wenn Familienmitglieder in unterschiedlichen Gemeinden ansässig sind, dann ist ausschlaggebend, in welcher Gemeinde die Mehrheit der Mitglieder der Familienkarte den Wohnsitz hat. 
Voraussetzung für die Anwendung der Verkaufspreise für die Familienkarten ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises mit Foto für jedes Familienmitglied

NICHT für unsere Familienkarten zulässig:

  • Großeltern mit ihren Enkelkindern aus unterschiedlichen meldeamtlichen Familien (Cousinen)
  • Eintragung einer Person auf mehreren Familienkarten